Der ungewünschte Presse-Großhändler
Zeitschriftenverlage dürfen einzelne Presse-Großhändler nicht ohne besondere rechtfertigende Gründe vom Vertrieb ihrer Produkte ausschließen, sondern müssen grundsätzlich alle Grossisten zu den gleichen Bedingungen beliefern. Mit dieser Begründung gab jetzt das Landgericht Kiel der Klage eines schleswig-holsteinischen Presse-Großhändlers gegen die konzerneigene Vertriebsgesellschaft der Bauer Media Group statt.
Kartellrechtlichen Bedenken gegen die derzeit praktizierte Aufteilung der Bundesrepublik in Exklusivgebiete verschiedener Pressegrossisten ging das Landgericht dabei ausdrücklich jedoch nicht nach, da auch die Bauer Media Group dieses System nicht grundsätzlich (sondern in in dem konkreten Fall) in Frage stelle und sich daher an die bestehende Presse-Grosso-Vereinbarung halten müsse, egal ob diese kartellrechtswidrig sei oder nicht…
Landgericht Kiel, Urteil vom 21. August 2009 – 14 O 3/09