Die Hintergrundgespräche der Bundeskanzlerin
Das Bundeskanzleramt ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin verpflichtet, einem Pressevertreter Auskunft über mit Journalisten gefürte sogenannte Hintergrundgespräche zu geben.
In dem hier entschiedenen Streitfall begehrt ein Journalist einer Tageszeitung vom Bundeskanzleramt Auskunft darüber, welche Hintergrundgespräche unter Beteiligung des Bundeskanzleramts im Jahr 2016 stattgefunden haben. Hintergrundgespräche sind solche zwischen Vertretern dieses Amtes und Journalisten, über die zwischen den Teilnehmern Vertraulichkeit verabredet wurde. Konkret erfragt er Datum, Veranstaltungsort, Teilnehmer und Themen sowie Informationsinhalte der Hintergrundgespräche. Außerdem möchte er wissen, an welchen Hintergrundgesprächen im Jahr 2016 die Bundeskanzlerin teilgenommen hat.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage stattgegeben:
Der Journalist könne die begehrten Informationen auf Grundlage des aus Art. 5 GG folgenden presserechtlichen Auskunftsanspruchs verlangen. Der Auskunftserteilung stünden die vom Bundeskanzleramt geltend gemachten schutzwürdigen Interessen öffentlicher Stellen oder Privater an der Vertraulichkeit dieser Informationen nicht entgegen. Es sei auch davon auszugehen, dass die Informationen beim Bundeskanzleramt vorhanden seien. Im Presserecht könne zum Informationsbestand einer Behörde auch das nicht verschriftlichte dienstliche Wissen von Mitarbeitern gehören. Der für die Zusammenstellung der betreffenden Informationen erforderliche Verwaltungsaufwand sei nicht unverhältnismäßig.
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 13. November 2020 – Verwaltungsgericht 27 K 34.17