„Duff-Beer“: Die Simpons und die rechtserhaltende Markenbenutzung
Die allgemeinen Grundsätze der rechtserhaltenden Benutzung durch eine von der Eintragung abweichende Form gelten auch für eine Marke, die einen fiktionalen Ursprung hat – hier: Lieblingsbier der Hauptfigur einer Zeichentrickserie – und im Wege der „umgekehrten Produktplatzierung“ für reale Produkte …
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