Der verstorbene Entertainer: Verletzung des Persönlichkeitsrechts und kein Schmerzensgeld für die Erben
Ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist – jedenfalls vor seiner Rechtshängigkeit – nicht vererblich.
Dies entschied jetzt der Bundesgerichthof auf die Klage des Erben eines bekannten, inzwischen verstorbenen Entertainers. Dieser sah sich durch in Zeitschriften der Beklagten …
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