Gegendarstellung bei Fotomontagen
Auch Bildveröffentlichungen sind gegendarstellungsfähig, soweit durch sie eine Tatsachenbehauptung aufgestellt wird. Der bloße Umstand, daß es sich bei einem veröffentlichten Bild um eine reine Fotomontage – im Sinne einer Zusammenstellung unverändert gebliebenen Bildmaterials – handelt, stellt noch keine zur Gegendarstellungsfähigkeit …
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