Pressegrosso

Der Bundesrat will das Pressegrosso absichern und den Pressegrossoverband vom Kartellverbot freistellen Hierdurch sollen das seit Jahrzehnten bestehende Vertriebssystem und die Branchenvereinbarungen zwischen Grossisten und Verlagen gesetzlich absichert werden.

Zu diesem Zweck hat der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur gesetzlichen Absicherung des Presse-Grossos in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die Regelungen dieses Entwurfs sind identisch mit der Kartellrechtsnovelle, die zwar bereits vom Bundestag beschlossenen wurde, sich derzeit jedoch noch im Vermittlungsausschuss befindet. Da im Vermittlungsausschuss derzeit keine Einigung absehbar ist, soll die gesetzliche Verankerung des Presse-Grossos nach dem Willen des Bundesrates nunmehr separat auf den Weg gebracht werden.

Die Regelung ist nach Angaben der Länder wegen eines zivilgerichtlichen Verfahrens notwendig geworden. In dem Verfahren wurde das Verhandlungsmandat des Pressegrossoverbandes über Handelsspannen mit den Verlagen für seine Mitglieder als kartellrechtlich unzulässig angesehen. Um die Branchenvereinbarungen abzusichern, soll jetzt eine Freistellung vom Kartellverbot vorgenommen werden.

Die Änderung soll das seit Jahrzehnten bewährte Presse-Grosso-Vertriebssystem, das wesentlich zur Überallerhältlichkeit von Pressetiteln und zu einem diskriminierungsfreien Zugang insbesondere auch von Titeln kleinerer Verlage und von Titeln mit kleineren Auflagen zum Lesermarkt beiträgt, kartellrechtlich absichern.

Hintergrund ist ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren, in dem das Verhandlungsmandat des Pressegrossoverbandes über Handelsspannen mit den Verlagen für seine Mitglieder als kartellrechtlich unzulässig angesehen wurde. Da sich die Prozessparteien nicht auf eine außergerichtliche oder außergesetzliche Einigung verständigen konnten, wird der Weg einer gesetzlichen Absicherung von Branchenvereinbarungen der Pressegrossisten und Verlage gewählt. Die Freistellung vom Kartellverbot hat zur Voraussetzung, dass die Branchenvereinbarungen Leistungen bzw. Gegenleistungen oder sonstige Voraussetzungen für einen flächendeckenden und diskriminierungsfreien Vertrieb an den Einzelhandel regeln. Dies dient der europarechtlichen Konformität. Die Verlage und Grossisten unterliegen zur Neutralitätssicherung wie bisher dem kartellrechtlichen Missbrauchs- und Diskriminierungsverbot.

Zudem ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen, dass das Bundeskartellamt eine Branchenvereinbarung für unwirksam erklären kann, wenn sie einen Missbrauch der Freistellung darstellt.

Bundestags-Drucksache 17/13425