Die Behauptungen einer Justizministerin über unbequeme Presseberichte – und der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Hannover besteht bei fehlender konkreter Wiederholungsgefahr kein Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen einer Ministerin. Für die
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