Zugang zu einem öffentlichen Amt – und der Streit um die KJM-Leiterin
Die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts hindert jedenfalls dann nicht die Annahme eines öffentlichen Amts iSd. Art. 33 Abs. 2
Weiterlesen…Aktuelles aus dem Presse- und Medienrecht
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Weiterlesen…Das wiederholte Darstellen einzelner an Kindern begangener Gewalthandlungen und insbesondere die Zusammenstellung einzelner dieser Handlungen in einen „Teaser“, um Zuschauer
Weiterlesen…Mit der Frage der Anbietereigenschaft im Sinne des Jugendmedienschutzstaatsvertrags bei einem Internetangebot hatte sich aktuell das Verwaltungsgericht Hamburg zu befassen:
Weiterlesen…Im Jugendmedienschutzrecht muss sich ein Anbieter den Inhalt von verlinkten Seiten zurechnen lassen, selbst wenn er keine Kenntnis von dem
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