Die antisemitischen Äußerungen eines Deutsche Welle-Redakteurs
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat – anders als erstinstanzlich noch das Arbeitsgericht Berlin – die fristlose Kündigung eines in der arabischen Redaktion der Deutschen Welle beschäftigten gehobenen Redakteurs wegen antisemitischer Äußerungen als wirksam angesehen.
Der seit 2005 zunächst als freier Mitarbeiter …
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