Der Vermarktungskostenzuschuss des Filmproduktionsfonds
Die Zahlung eines Einmalbetrags für Medien, Marketing- und Kinostartkosten (sog. Vermarktungskostenzuschuss) durch einen Filmproduktionsfonds an den zum Alleinvertrieb des Films berechtigten Lizenznehmer kann ungeachtet seiner Bezeichnung als „verlorener Zuschuss“ als Gewährung eines gewinnabhängigen (partiarischen) Darlehens gesehen werden. Voraussetzung hierfür ist, …
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