Die Übernahme von Sky Deutschland

Die Übernahme von Sky Deutschland und Sky Italia durch die britische Sky Broadcasting Group (BSkyB) ist von der Europäischen Kommission genehmigt worden.

Nach Angaben der Europäischen Kommission ist die Übernahme nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt worden. Sky Deutschland und Sky Italia stehen derzeit im Eigentum des US-Medienkonzerns 21st Century Fox. Bei allen drei Unternehmen handelt es sich um Medienunternehmen, die vor allem im Bereich des Bezahlfernsehens (Pay-TV) tätig sind. Im Jahr 2010 hatte die Kommission die Übernahme von BSkyB durch die News Corporation („News Corp“), ein globales Medien- und Kommunikationsunternehmen, das damals Sky Italia und Sky Deutschland kontrollierte, genehmigt. Im Rahmen des damaligen Prüfverfahrens hatte die Kommission daher auch untersucht, ob die geplante Übernahme, durch die die drei Pay-TV-Anbieter vereinigt worden wären, dazu geführt hätte, dass das neue Unternehmen durch den gemeinsamen Erwerb von Premiuminhalts-Lizenzen für mehrere Gebiete zulasten der anderen Pay-TV-Anbietern mehr Verhandlungsmacht gegenüber den Rechteinhabern erlangt. Ebenso wie im vorliegenden Fall sowie aus ähnlichen Gründen kam die Kommission jedoch zu dem Ergebnis, dass damit nicht zu rechnen war. Die Übernahme von BskyB durch die News Corp wurde letztlich jedoch nicht durchgeführt.

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden. Die Übernahme von Sky Deutschland und Sky Italia durch BSkyB wurde am 6. August 2014 bei der Kommission angemeldet.

Nach Auffassung der Europäischen Kommission ist das Vorhaben wettbewerbsrechtlich unbedenklich, weil sich die Tätigkeiten der drei beteiligten Unternehmen lediglich räumlich ergänzen.

Darüber hinaus hat die Kommission festgestellt, dass das Vorhaben zu keinen wesentlichen Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen führen wird, da die Unternehmen im Wesentlichen auf unterschiedlichen nationalen Märkten tätig sind. BSkyB ist in erster Linie im Vereinigten Königreich und in Irland tätig, Sky Deutschland hauptsächlich in Deutschland und Sky Italia vor allem in Italien.

Durch die Übernahme werden die größten Pay-TV-Anbieter aus dem Vereinigten Königreich, Irland, Deutschland, Österreich und Italien vereinigt. Daher hat die Kommission auch geprüft, ob das Unternehmen nach dem Zusammenschluss beim Erwerb von Lizenzen für audiovisuelle Inhalte, insbesondere sogenannte Premiuminhalte aus den Bereichen Sport und Film, oder beim Erwerb von Pay-TV-Kanälen für sein Pay-TV-Programm zum Nachteil seiner Pay-TV-Wettbewerber über eine größere Verhandlungsmacht gegenüber Rechteinhabern verfügen wird.

Nach Auffassung der Kommission ist nicht damit zu rechnen, dass das Unternehmen nach dem Zusammenschluss in der Lage wäre, zu erreichen, dass die Lizenzen nicht mehr wie bisher für einzelne Staats- bzw. Sprachgebiete, sondern entweder für mehrere Gebiete zusammen vergeben werden oder aber gleichzeitig über die Vergabe von Premiuminhalten für verschiedene Länder verhandelt wird. Erstens bestehen praktische Hindernisse, da über die Vergabe von Lizenzen für bestimmte Inhalte in unterschiedlichen Zeiträumen verhandelt wird. Zweitens werden die Rechteinhaber nicht vom derzeit praktizierten Modell der Lizenzvergabe abrücken, außer wenn es im Hinblick auf die Erzielung höherer Einnahmen in ihrem Interesse ist. Diesbezüglich stellt die Kommission fest, dass zwar bereits eine Reihe von Rundfunkveranstaltern jeweils in mehreren Gebieten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätig sind, die Rechteinhaber jedoch noch nicht in nennenswertem Umfang bereit sind, gebietsübergreifende Lizenzen zu vergeben. Doch selbst wenn die Rechteinhaber gesamteuropäische Lizenzen vergeben würden, müsste das Unternehmen nach dem Zusammenschluss um diese gebietsübergreifenden Rechte noch mit einer Reihe multinationaler Unternehmen, die bereits im EWR tätig sind, konkurrieren.

Europäische Kommission, Mitteilung vom 11. September 2014