Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen – und der Informationszugang zu den Sitzungsprotokollen
§ 7 Abs. 1 Satz 1 IFG ist auf den Fall einer Zuständigkeitskonkurrenz verschiedener Behörden zugeschnitten. Ist nur eine Behörde im Besitz der Akten, ist sie verfügungsberechtigt. Es bedarf für alle Varianten des § 3 Nr. 4 IFG einer gesetzlichen …
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