Illegale Downloads – IP-Adresse und Ermittlungskosten
Der Beklagte hat nach dem Anerkenntnisurteil die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat die unterliegende Partei insbesondere die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig …
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