Rundfunkbeitrag – und seine Verjährung
Die Regelungen in Art. 53 Abs. 1 BayVwVfG zu Beginn und Ende der Verjährungshemmung sind für die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen entweder unmittelbar oder aber als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes anwendbar.
In der Vorinstanz ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nach der ratio …
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