Die Deutung einer Äußerung und die Kenntlichmachung***
Wer die eigene Deutung einer Äußerung nicht kenntlich macht und veröffentlicht, hat das zu unterlassen.
Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall dem Begehren eines Mitglieds des Deutschen Bundestags entsprochen und einen Unterlassungsanspruch …
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