Löschung und Sperrung wegen Hassrede
Die Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerks sind wirksam, wenn sie weder gegen das Transparenzgebot noch gegen die Meinungsfreiheit verstoßen. Ist darin eine Sperrung wegen Hassrede vorgesehen, darf der Betreiber diese auch durchführen.
Das hat das Landgericht Koblenz in dem hier vorliegenden …
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