Pressefotos von der Feuerwehr***
Die Informationsvermittlung sei Teil der Öffentlichkeitsarbeit und damit auch Aufgabe der Berufsfeuerwehr München.Es ist kartellrechtlich nicht zu beanstanden und verstößt nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse, dass die von der Münchner Berufsfeuerwehr selbst angefertigten Fotos von ihren Einsätzen …
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