Grundschüler an den Buch-Pranger – und die Kunstfreiheit der Lehrerin
Die öffentliche Bekanntgabe der von einem namentlich benannten Kind in der Grundschule gezeigten konkreten Verhaltensweisen und Fähigkeiten beeinträchtigt dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf ungestörte kindgemäße Entwicklung. Die durch die Preisgabe nicht in die Öffentlichkeit gehörender Lebenssachverhalte …
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