Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz – und die Gebühren nach Verwaltungsaufwand
Bei der Erteilung von Auskünften und Abschriften nach dem Informationsfreiheitsgesetz kann die Behörde die Gebühr nach ihrem Verwaltungsaufwand bemessen.
So sah jetzt das Bundesverwaltungsgericht eine Gebühr in Höhe von 235 € für die Herausgabe von Abschriften auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes, …
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