Das ARD-Hauptstadtstudio des RBB – und die illegale Arbeitnehmerüberlassung
Beschäftigt eine Rundfunkanstalt einen Tonassistenten, der von einem Subunternehmer ausgeliehen worden ist, der keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt, handelt es sich um eine illagale Vertragskonstruktion.
Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall ein direktes Arbeitsverhältnis …
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