Die Behauptungen einer Justizministerin über unbequeme Presseberichte – und der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Hannover besteht bei fehlender konkreter Wiederholungsgefahr kein Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen einer Ministerin.
Für die Einordnung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Wertung ist der Gesamtzusammenhang entscheidend. Aus diesem kann sich ergeben, dass die Rolle einzelner …
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