Sat.1 und das Hasseröder Männer-Camp
Die Liveschaltungen des Fernsehsenders Sat.1 in das „Hasseröder Männer-Camp“ waren keine unzulässige Produktplatzierung.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass Sat.1 nicht die Grenzen zulässiger Produktplatzierung überschritten hat, als es im Vor- und Nachspann zur Übertragung eines Fußballspiels Liveschaltungen in das …
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