Alte Rundfunkgebührenbefreiungen
Eine Rundfunkgebührenbefreiung gilt nicht über den 1.01.2013 hinaus fort.
Denn der Rundfunkgebührenstaatsvertrag wurde mit dem Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zum 1.01.2013 aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt besteht keine Rundfunkgebührenpflicht mehr. Der die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht regelnde Bescheid hat daher seit dem …
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